Der EU-Rat und das Europäische Parlament haben am Dienstag, 25.3.2025, eine vorläufige politische Einigung über die Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie erzielt. Die Führerschein-Novellierung hat Auswirkungen auf Millionen Führerscheinbesitzer innerhalb der EU. Diese Richtlinie tritt voraussichtlich bis Ende des Jahres in Kraft. Danach haben die Mitgliedstaaten bis zu vier Jahre Zeit, die einzelnen Regelungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Es ist nun der erste wichtige Schritt getan. Die Befugnis ist allerdings erst dann gegeben, wenn die Richtlinie in Deutschland umgesetzt ist. Wir informieren Sie, sobald wir wissen, wann die Regelungen in Deutschland verabschiedet werden, die Reisemobile betreffen.
Warum sind Anpassungen für die Caravaning-Branche nötig?
Moderne Reisemobile sind aufgrund der weitgehend durch EU-Recht vorgeschriebenen Sicherheits- und Umweltanforderungen immer schwerer geworden. Mit dem zu erwartenden Umstieg auf alternative Antriebe wird das Fahrzeuggewicht in Zukunft vermutlich weiter ansteigen. Der europäische Dachverband European Caravan Federation (ECF) und der CIVD setzen sich daher bereits seit vielen Jahren für eine Erweiterung der Gewichtsgrenze des B-Führerscheins auf EU-Ebene ein.
Welche Änderungen sind für die Caravaning-Branche von Bedeutung?
✅ Führerschein-Änderung Pkw: Inhaber eines B-Führerscheins können Reisemobile mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen führen, sofern sie ein spezielles Training oder eine Prüfung absolvieren. Ob ein Training, eine Prüfung oder beides erforderlich ist, liegt im Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten. Bei allen Fahrzeugen mit alternativen Antrieben entfällt eine Zusatzprüfung, wenn der Fahrer seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis ist.
Wie geht es weiter?
Diese vorläufige Einigung muss nun noch vom Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Anschließend erfolgt die formelle Annahme durch beide Institutionen nach rechtlich-sprachlicher Prüfung. Sobald die neue EU-Führerscheinrichtlinie beschlossen ist, muss Deutschland sie in nationales Recht umsetzen, damit die Änderungen auch hierzulande in Kraft treten.
Quelle: DCHV